Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Henry Sowinski – Fotografie

Stand: 15.11.2024

1. Geltungsbereich

1.1 Diese AGB gelten für alle zwischen dem Fotografen Henry Sowinski (im Folgenden „Fotograf“) und seinen Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“) geschlossenen Verträge über fotografische Dienstleistungen.

1.2 Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.

1.3 Diese AGB gelten auch für zukünftige Aufträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

2. Produktionsaufträge

2.1 Kostenvoranschläge: Kostenvoranschläge des Fotografen sind unverbindlich. Treten Kostenerhöhungen von mehr als 15 % ein, informiert der Fotograf den Auftraggeber rechtzeitig.

2.2 Zusätzliche Vergütungen: Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, ist der Auftraggeber zur Zahlung eines angemessenen Zusatzhonorars verpflichtet.

2.3 Rechte an Objekten: Der Auftraggeber sichert zu, dass er die notwendigen Rechte an übergebenen Objekten, Vorlagen oder Locations besitzt. Der Fotograf wird von Ansprüchen Dritter freigestellt, die aus der Verletzung dieser Rechte resultieren.

2.4 Erforderliche Drittleistungen: Der Fotograf ist berechtigt, erforderliche Drittleistungen (z. B. Assistenz, Modelle, Technik) im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers zu beauftragen, sofern dies für die Durchführung des Auftrags notwendig ist.

3. Nutzungsrechte

3.1 Standard-Nutzungsrechte: Der Fotograf räumt dem Auftraggeber ein einfaches, nicht-exklusives und nicht-übertragbares Nutzungsrecht zur Verwendung der Fotos für die eigene Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ein. Dieses Recht umfasst die Nutzung in Print- und Onlinemedien, einschließlich Social Media des Auftraggebers.

3.2 Bedingung der Urhebernennung: Die Nutzung erfolgt unter der Bedingung der Nennung des Urhebers („Foto: Henry Sowinski“). Eine fehlende oder unvollständige Urhebernennung kann zu Schadenersatzansprüchen führen.

3.3 Einschränkungen der Nutzung:

  • Die Weitergabe an Dritte (z. B. Partner oder Sponsoren) ist ausgeschlossen und bedarf einer separaten Lizenz.
  • Die kommerzielle Nutzung (z. B. in Werbekampagnen) ist ausgeschlossen, es sei denn, es wurden erweiterte Nutzungsrechte erworben.

3.4 Erweiterte Nutzungsrechte und Lizenzen: Erweiterte Nutzungsrechte oder Lizenzen für Dritte können individuell vereinbart werden. Die Konditionen richten sich nach Art, Umfang und Reichweite der Nutzung.

3.5 Eingeschränkte Weitergabe für Beweissicherungs- und Dokumentationszwecke: Der Auftraggeber darf die Fotos ausschließlich für interne Beweissicherungs- und Dokumentationszwecke an Sponsoren oder Partner weitergeben, jedoch nur, wenn dies zuvor schriftlich, unter Angabe des genauen Verwendungszwecks, mit dem Fotografen abgestimmt und von ihm genehmigt wurde.
Die Weitergabe ist strikt auf den vereinbarten Zweck beschränkt, wie z. B. den Nachweis von Sponsoring-Leistungen oder die Dokumentation der Veranstaltung. Jegliche andere Nutzung, insbesondere für werbliche Zwecke, die Veröffentlichung auf Social Media oder die Weitergabe an andere Dritte, ist ausgeschlossen und bedarf einer separat schriftlich vereinbarten Lizenz.

3.6 Koppelung der Nutzungsrechte: Die eingeräumten Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Zahlung des vereinbarten Honorars auf den Auftraggeber über.

3.7 Sperrfristen für Nutzungsrechte: Der Fotograf kann eine Sperrfrist für bestimmte Nutzungen der Fotos vereinbaren, insbesondere bei exklusiven Projekten.

4. Lieferung und Archivierung der Bilder

4.1 Lieferung der Bilder:

  • Die bearbeiteten Bilder werden dem Kunden digital bereitgestellt, z. B. über PicDrop.
  • Der Link zur Bildergalerie bleibt für einen Zeitraum von 6 Monaten aktiv.
  • Es obliegt dem Kunden, die Daten innerhalb dieses Zeitraums eigenständig zu sichern.

4.2 Archivierung der Bilddaten:

  • Die Bilddaten werden für einen Zeitraum von 12 Monaten ab Bereitstellung archiviert.
  • Nach Ablauf dieser Frist kann eine erneute Bereitstellung der Bilddaten gegen eine Bearbeitungsgebühr erfolgen.
  • Die Bereitstellung umfasst Web- und Druckqualität sowie eine Datenprüfung, falls erforderlich.
  • Die Höhe der Bearbeitungsgebühr wird im Angebot oder in der Rechnung ausgewiesen.

5. Honorare und Zahlungsbedingungen

5.1 Die Honorare werden im Angebot festgelegt.

5.2 Fahrtkosten werden im Angebot und in der Rechnung als separate Posten ausgewiesen und unterliegen den jeweils gültigen Mehrwertsteuersätzen.

5.3 Die Zahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.

5.4 Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen gemäß § 288 BGB berechnet.

6. Stornierung und Ausfallhonorare

6.1 Bei einer Stornierung des Auftrags durch den Auftraggeber werden folgende Ausfallhonorare fällig:

  • Bis 14 Tage vor dem Termin: Keine Kosten.
  • 13 bis 7 Tage vor dem Termin: 50 % des vereinbarten Honorars.
  • Ab 6 Tagen vor dem Termin: 100 % des vereinbarten Honorars.

7. Haftung und Reklamationen

7.1 Haftung: Der Fotograf haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.

7.2 Reklamationen: Reklamationen sind innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung schriftlich anzuzeigen.

7.3 Verantwortung des Auftraggebers: Der Auftraggeber ist verantwortlich für die rechtmäßige Verwendung der Fotos, insbesondere für die Einholung erforderlicher Einwilligungen bei abgebildeten Personen.

8. Datenschutz

Der Fotograf verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der Vertragsabwicklung. Es gelten die Bestimmungen der DSGVO.

9. Schlussbestimmungen

9.1: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

9.2: Gerichtsstand ist Weimar.

9.3: Änderungen der AGB bedürfen der Schriftform.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil jedes Vertrags mit Henry Sowinski – Fotograf. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.